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IGNORIERT

AN ALLE STREAMER: Rundfunklizenz!


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Ihr solltet euch mal diesen Beitrag von Christian Solmecke anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=_QL-pgSAK3U&fbclid=

 

 

Dabei ist das Thema mit "Der Zinni" der eigentliche Kernpunkt und viel spannender als der Fall "Drachenlord". "Der Zinni" ist nämlich ein (zum damaligen Zeitpunkt) Mini-Streamer mit gerade mal 30 Followern. Der ist von der Landesmedienanstalt abgemahnt und aufgefordert worden, eine Rundfunklizenz zu beantragen.

Ich habe mich mal umgehört, und tatsächlich ist in der Streamer-Szene Unruhe aufgekommen. Denn theoretisch müsste jeder - jeder!! - Streamer eine Rundfunklizenz beantragen. Das ist auch, laut Solmecke, gar nicht mal sooo teuer - "nur" 600-800 EUR. Und die gilt dann für 10 Jahre.

Nun ja, wer nebenbei aus Spaß ein wenig streamt, für den ist das sehr, sehr viel Geld, würde ich sagen. 

 

Jetzt gilt es natürlich abzuwägen. Wenn man einen Bescheid von der Landesmedienanstalt erhält, ist das zuerst nicht schlimm. Es ist schließlich keine Abmahnkanzlei. Was lediglich passiert, ist, wie in diesen genannten Fällen, dass euer Kanal abgeschaltet wird. Man könnte also weiterstreamen und gucken, was passiert.

Alternativ kann man übrigens offline (bzw. nicht gelistet oder privat) streamen und das dann später als Video online stellen. Ein Videoupload bspw. auf Youtube ist unbedenklich, weil das eben keine "Sendung" darstellt. In meinem Falle von "verseNight" bin ich aber durchaus  - obwohl nur alle vier Wochen online - sehr wohl "gefährded": zum einen folgen mir auf YT schon 260 Menschen (wie gesagt, bei "Zinni" waren es 30). Zum anderen streame ich regelmäßig und geplant, nämlich alle vier Wochen mit genanntem Datum und Uhrzeit. Tada - Rundfunklizenz hoch zehn.

 

Wie gehe ich damit um? Nun, am Dienstag werden wir noch mal streamen, wie angekündigt. Danach aber ists erst mal ungewiss. Es gibt alternative Möglichkeiten, an denen Mitch und sein Netzwerk gerade arbeiten. Persönlich denke ich auf Sicht, dass ich meinen Streaming-Kanal - wenn sich da auf Sicht keine Lösung finden wird oder Entwarnung von welcher Seite auch immer gegeben wird - wieder dicht mache. Dann streame ich eben wie oben beschrieben und stelle es im Anschluss als "Lets Play" ganz klassisch online (z.B. SQ42 oder eben SC Ausflüge).

 

Umso spannender und damit sehnlichst erwartet ist nun eine SC Ingame-Lösung: ich denke, dass es technisch machbar sein sollte, aus dem verse in das verse zu streamen, seien es Podcasts oder niedrig aufgelöste Vids, je nachdem. Damit sollte es dann als reine ingame-Lösung auch für die Landesmedienanstalt keine Handhabe geben.

 

[edit] Bitte hier weiterlesen (auf den schräg nach oben zeigenden Pfeil rechts im Kasten klicken): 

 

 

Soweit bis hierhin. Trotz allem euch eine schöne Woche und viele Grüße

euer

Astro

Bearbeitet von AstroSam
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Jap, lieber Astro, das muss einem schon zu denken geben. Alles, was irgendwie auch nur im Entferntesten wie eine Zitze aussieht, wird irgendwer früher oder später versuchen zu melken.

 

Ich streame ja auch gelegentlich, aber auch nur in ganz kleinem Rahmen. Ich denke auch, das man sich momentan vielleicht einfach überlegen sollte, ob man damit etwas verdienen möchte oder ob man es nur zum Spaß macht.

 

Für diejenigen, die auf einen kleinen Obolus z.B. zur Finanzierung ihres Hobbies spekulieren, macht es vielleicht ja Sinn, diese Knete zu investieren.

 

Wenn man einfach nur ein paar Informationen teilen will, finde ich die von dir vorgeschlagene Methode eine super Lösung. Nicht live streamen, sondern nicht gelistet oder privat und dann später uploaden.

 

Trotzdem schade, wie manche Institutionen es schaffen, einem noch die einfachsten sozialen Aktivitäten zur Gemeinschaftsbildung und Unterhaltung madig zu machen.

 

Ich hoffe nur, ich kann mich auf Dauer weiterhin an deinen wunderbaren Werken erfreuen und ich bin mir absolut sicher, dass sehr sehr viele genau so empfinden ;) 

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Wieder mal ein klassisches Beispiel das im Zeitalter von schneller, globaler, für jedermann relativ einfacher Vernetzung die Gesetzte aus einer starreren, langsameren Welt herrühren.

 

Aber die Idee mit der Ingame Variante würde ich sehr begrüßen. Wenn möglichst viel Community Content auch ingame verfügbar ist. Wozu braucht man sonst die ganzen Lounges und Bars wenn man da nicht auch Community Content etc. aufnehmen kann.

 

Ich stell mir gerade vor nach einer schönen Explorer Tour auf Levski in die Bar zu gehen und zum Barkeeper zu sagen, er solle doch mal auf Astro's Kanal oder den letzten Bericht von Aynareth schalten.

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Alles, was irgendwie auch nur im Entferntesten wie eine Zitze aussieht, wird irgendwer früher oder später versuchen zu melken.


Das durchsetzen von bestehenden Gesetzen würde ich jetzt nicht unbedingt so bezeichnen.

Das Problem ist einfach, dass die Gesetze hier meilenweit an der Realität vorbei gehen und nicht angepasst wurden. Erst ganz langsam kommt Bewegung in die Sache. Aber wie üblich lassen sich die Politiker Zeit damit und wollen ihren Kontrollverlust möglichst klein halten.

Vielleicht bringt der Bagatellrundfunk ein wenig Erleichterung, wobei die EU wohl auch eigene Richtlinien plant, die alles wieder zunichte machen könnte.

Die aktuelle Politik der Landesmedienanstalten könnte man auch als Druckmittel für eine Gesetzesanpassung sehen, da sie ja bisher recht zurückhaltend agiert hatten und selber seit Jahren für eine Anpassung plediert hatten. Blöd nur, dass es auf Kosten der Streamer geht.

Gesendet von meinem LG-H815 mit Tapatalk

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Über "jafredi" habe ich weiterführende Infos erhalten. Für alle, die etwas mehr zu dem Thema lesen wollen:

https://www.gameswirtschaft.de/politik/rundfunklizenz-lfm-rlp-derzinni/

 

Dokumente/Schriftwechsel zum Thema "Der Zinni": 

https://fragdenstaat.de/anfrage/streamingangebot-der-zinni/

 

Und: Zinni ist zum Chef der LMK zum Gespräch eingeladen worden:

 

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Ich denke, auf dieser Seite sind ein paar Informationen zu diesem Thema zusamen gefasst

https://www.urheberrecht.de/rundfunklizenz/

 

Wenn die Voraussetzungen 

  • der Beitrag ist live oder startet zu bestimmten Zeitpunkten (Sendeplan),
  • mindestens 500 Nutzer können das Angebot gleichzeitig wahrnehmen (technische Voraussetzung),
  • die Sendung ist journalistisch-redaktionell gestaltet,
  • und das Angebot steht regelmäßig bzw. dauerhaft zur Verfügung.

zutreffen, sieht's wohl eng aus.

Für den "Normalo-Gelegenheits-Streamer" wie z.B. Sirch, oder Vicuslupus (oder auch mich)  dürfte zumindest der 3. Punkt wegfallen. 

Punkt 4 ist mMn Auslegungssache.

 

Bei Dir @AstroSamkönnte sich das schwieriger gestalten, da Du ja doch sowohl journalistisch, als auch redaktionell vorgehst. Zumindest bei den AtV-RtV-Übersetzungen. Du hast zwar keinen eigentlichen Sendeplan, aber "Sonntag ist AtV-Tag". Ob das als "Sendeplan" gelten kann, mag ich nicht beurteilen.

Man müsste sich mal die Kommentierung zum RStV besorgen und im Zweifelsfall einen Medienrechtler befragen.

 

 

 

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Danke @deftor

Lt. Christian Solmecke ist es unproblematisch, solange kein "Sendeformat" vorliegt, weil Sendung bedingt, dass es live gesendet wird. Youtube dürfte also (bislang) ungefährdet sein im Sinne von hochgeladenen Videos (ja eher eine Mediathek).

Das "verseNight"-Format aber fällt ganz klassisch in die von dir genannten Punkte, weshalb Mitch gerade nach einer Lösung sucht. In der bisherigen Form aber dürfen wir es nicht weiterführen.

 

Eine weitere Info übrigens, auch ganz spannend: die Landesmedienanstalten haben im Regelfall eigentlich kein Interesse, jedem kleinen Streamer nachzujagen. Dafür fehlen ihnen die Ressourcen und es bringt am Ende auch keinen finanziellen Nutzen. Der Aufwand steht bei einem dreistelligen Umsatzbetrag in keinem Verhältnis. Aber: offenbar wurde "Zinni" von jemandem bei der LMA gemeldet. Und dann müssen sie so einem Fall nachgehen. 

Bearbeitet von AstroSam
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Hallo zusammen ...

Nun, es betrifft nicht nur YouTube sondern hauptsächlich Twitch. Dies ist allerdings schon seit Anfang 2017 bekannt.

Bei Twitch braucht man zwingend eine Rundfunklizen. 

Es gibt eine Checkliste mit Kriterien bei der man leicht überprüfen kann, ob man davon betroffen ist oder nicht.

Der Knackpunkt ist, ob ihr live streamt und regelmäßig zur gleichen Zeit, oder nicht und nur aufzeichnet und dann einstellt. Von den Kriterien müssen alle erfüllt werden und nicht nur ein Teil.

Aber in der Regel interessiert sich die Landesanstalten nicht dafür ... nur wenn ein Unhold sauer ist und jemanden zur Anzeige bringt. Und vor solchen Leuten ist man leider nie sicher :-( 

Bearbeitet von Hudson-Hawk
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Nutz doch die Steamplattform als Stream, oder besorg dir die Lizens, bei den spenden die die wöchentlich einfährst, solltest du die 600 in ein paar Monaten zusammenhaben. 10 Jahre, da sind 600 nun echt nicht viel. Wenn man mal bedenkt wie viel man sonst so für unnützen Müll aus dem Fenster wirft...

 

Zudem ist es ja ein Hobby, und hobbies kosten, wenn man in einem Verein ist, muss man auch Jährlich was abdrücken.

 

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Moin Moin,

 

die erste Frage die sich mir stellt: Was ist den die Konsequenz, wenn sich die Landesmedienanstalt einschaltet?

 

Soweit ich es dem Thread entnehmen konnte, muss schlimmsten Falls, das live Angebot eingestellt werden. Wenn sonnst keine anderen Konsequenzen drohen, würde ich erst einmal nach dem Prinzip "wo kein Kläger, da kein Beklagter" vorgehen und alles erst einmal so lassen. Ich gebe @Hudson-Hawkrecht, dass ich das erste mal  2017 von der Debatte gehört hatte, da wurde glaube ich einer der ganz Großen (Gronkh TV und Piet Smiet TV) abgemahnt und es gab eine Welle durch die Streaming Community.

 

Habe auch gerade den Link den @deftor schon gegoogelt hatte gelesen...:

 

rundfunklizenz.JPG.f242015361e91cf902e765a586b9bed2.JPG

Quelle: https://www.urheberrecht.de/rundfunklizenz/

 

Scheinbar ist eine Änderung in arbeit....siehe PDF: 04_MStV_Online_2018_Fristverlaengerung.pdf

 

Ob das jetzt hilft...glaube nicht...

 

Das ist glaube ich auch noch recht hilfreich von CT: https://www.youtube.com/watch?v=1gwbhoin8Zs

 

 

LG Christoph

Bearbeitet von toovy
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vor 1 Stunde schrieb AstroSam:

Und: Zinni ist zum Chef der LMK zum Gespräch eingeladen worden

Das Gespräch war am letzten Freitag. Das Ergebnis hat er via Twitch mitgeteilt:

Ich kann es mir hier auf der Arbeit nur gerade nicht anschauen. Aber es sieht wohl so aus, dass der Zinni evtl. doch keine Lizenz benötigt.

 

Edit: Direktlink zu twitch: https://www.twitch.tv/videos/373476612

Bearbeitet von Andre Blair
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vor 3 Stunden schrieb Andre Blair:

 

 

Edit: Direktlink zu twitch: https://www.twitch.tv/videos/373476612

 

Ich guck das gerade....oder besser gesagt: ich quäle mich. Meine Herrn, ist der Gute anstrengend...

 

[edit]Im Prinzip erzählt er nicht viel spannendes. Dass jeder von uns ein Impressum benötigt - klar. Dass wir uns ans Telemediengesetz und damit Werberichtlinien und Jugendschutz halten müssen - check. Eine Sache ist dann aber doch hochinteressant; und zwar, dass er Solmecke widerspricht, in dem er sagt, dass der Antrag für eine Lizenz kein Hexenwerk darstellt, sondern es sich um 6 Seiten mit Fragen handelt, die jeder auch ohne Anwalt ausfüllen können sollte. Sprich: da hat wbs wohl versucht, Geschäft mit der Angst zu machen. Und entgegen den von wbs angegebenen 600-800 Euro spricht Zinni von 100 Euro. Das ist ja nun wirklich nicht viel.

In Rheinland-Pfalz ist die Lizenz sogar lebenslänglich, also keine Begrenzung auf 10 oder 20 Jahre. Eine Lizenz braucht man ab 499 Viewer.

 

So, ich hab jetzt eine Stunde geguckt - das reicht. Ich denke, dass das wichtigste an Infos auch gegeben wurde. Jeder normale Gaming-Streamer, der unregelmäßig nicht-journalistische Inhalte streamt und dabei unter den 500 Viewern bleibt, sollte sich wohl keine Gedanken machen. Bei unserem verseNight-Format sieht das anders aus: das ist geplant, regelmäßig und quasi-journalistisch aufgebaut, mit vorbereiteten Inhalten. Aber: die 500 Views haben wir noch nicht. Sollten wir in diese Region mal kommen, sieht das anders aus. Aber selbst dann scheint so eine Lizenz bezahlbar zu bleiben.

Bearbeitet von AstroSam
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Es sollte auch reichen, wenn sich mehrere Streamer zu einem Verband zusammenschließen, und unter diesem legal gemeldetem Dachverband das Programm läuft, oder?

So ähnlich funktionieren doch auch die Mini Regional Radio Sender.

 

(Hab jetzt oben nicht alles dazu gelesen. Tangiert mich weniger)

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Ja, erkundige dich mal was so eine Lizenz in Hamburg oder Hannover -ich weiß jetzt nicht mehr genau welche deine Heimatstadt ist- kostet.

 

Eine weitere günstige Anlaufstelle wäre eventuell noch die Verbraucherzentrale, bin mir aber nicht sicher ob die zu dem Thema auch zu beraten können, einfach mal anrufen und nachfragen. Die Beraten immer unabhängig und deren Aussagen haben dann auch Hand und Fuß.

Im Netz kann ja jeder Behaupten er habe von der Mutter seines Freundes, die wiederum vom Onkel ihres Nachbarn und so weiter, gehört und sonst welche Glaubensansichten vertreten.

 

Fachkundige Beratung, alles andere ist unsicher.

 

Edit:

Ich würde die Medienanstalt deiner Region direkt anschreiben (da wo du auch deine GEZ abdrücken musst), die müsse es ja ganau wissen, zudem hast du es dann auch Schriftlich, schwarz auf weiß, somit kann dir die Anstalt auch nicht mehr krumm kommen.

Bearbeitet von Skkylar
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@dstar

wieso, man schreibt und fragt ja mit seinem Realnamen, solange man keine weiteren Angaben macht unter welchem Pseudonym man streamt oder Videos hochlädt, können die auch kaum eine Verknüpfung herstellen.

 

Die Fragen müssen halt nur richtig gestellt werden, sodass alle wichtigen Punkte abgehackt sind, und ohne das eine Verknüpfung möglich ist, dann weckt man auch keine Drachen auf. ;)

 

Edit:

Und wenn sich dann wirklich herausstellen sollte, dass die Lizenz nur 1,2 Hundert kostet, kann Astro ja auch einen SpendenThread starten, ich denke, dass sich hier die meisten freiwillig und allzu gerne dazu bereit erklären für die Lizenz zu spenden. Die Videos von Astro haben ja auch eine gewisse Qualität die zudem Lehrreich sind.

Wenn die Spendenaktion für das Forum läuft, muss man ja auch schon recht fix sein, damit man da sein Geld anlegen kann.

 

Ist ja alles Quasi eine Investition zur Steigerung der eigenen Lebensqualität. :D

Bearbeitet von Skkylar
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SOORY, KOMPLETTER UNSINN!!   

 

Eine Rundfunklizenz brauchst du wenn du Geistiges Eigentum von dritten sendest und dafür Gema oder GVL abgaben zahlen musst. Macht auch sinn. ein Beispiel! Dieser atikel 13 z.b. (der ja sogar 13 jährige zu Politischen leuten macht :-)  dreht sich ja z.b. nur drum das man Musik von dritten (also alles was du nicht selber produziert/gemacht hast) an die gema zu melden und dann abgaben zu zahlen.  bei der Rundfunk Lizenz ist es ähnlich. Solang Chris Roberts nicht tantemen für einen Spiel Stream verlangt (was ja kompletter Unsinn wär) ist alles im grünen Bereich.  

Keiner kann dir verbieten ein selber gemachtes Video zu streamen egal wie viele da folgen. zumindest ist es sooo lang ansolut rechtens wenn man kein GELD DAMIT VERDIENT.   

 

Jeder weis wie komplex unser rechte System ist.Nach unserem Rechte System müsste wenn der Vater dem Son zu Weihnachten 200 Euro schenkt müsste man ja auch 7% mehrwertssteuer zahlen!!! Und wer bitte macht das.  

Cool bleiben

 

Auch wenn alle von mir genanten Punkte oben nicht greifen. Müsste man ja Praktisch ein Geschäft ,Firma GMBH oder Ähnliches gründen. Nach einem Jahr wird das Finanzamt feststellen das man sich mangels Fehlender(oder gar nicht vorhandener) einnahmen sich sogar noch was von der steuer rausholen könnte. Weis aber auch jeder Finanzbeamte.  

 

Also ball flach halten..

 

das gleiche gild übrigens für Server Projekte wo man Pay to Win drinne hat oder generell Geld fürs Zocken verlangt. So lang du da nicht ein Paar hundert euro im Monat oder Mehr verdienst ist alles absolut Rechtens.

 

Macht euch über sowas mal keinen Kopf.

Auch wenn man Musik oder Filmsnipsel von dritten nutzt muss dich der Uhrheber erst mal ANZEIGEN.  

Sonst passiert auch nix. (siehe you tube :-)

Vorausgesetzt ist das ja für den Erschaffer auch nur Lohnenswert wenn du damit wirklich Geld verdienst. sonst ist doch das total uninteressant abgesehen davon das es ja doch oft auch produktiv und Werbung ist für den 3ten. 

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Eins noch. 

 

Diese bescheide werden einfach mal rausgeschickt um zu prüfen was der Markt her giebt :-).    

ähnlich wie früher GEZ.  

Wer hat den schei.. den gezahlt  Früher , doch nur die ganz naiven. 

 

die wissen doch selber nicht wie sie sowas berechnen an stunden usw am schluss.  

 

alles nur gedampfe. 

oder doch wieder mal ein versuch die Meinungsfreiheit zu untergraben und einen Kontrollstaat zu errichten wie mit den neuen Polizei gestzen bei uns hier in Bayern seit Juli 2018 ;-) .

haha wer weiß 

jetzt spinn ich auch schon ;-)

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vor 49 Minuten schrieb Feldy:

SOORY, KOMPLETTER UNSINN!!  

Ja genau. Nur kommt dieser Unsinn von dir.

 

Der Art. 13 hat mit der Rundfunklizenz jetzt aber mal sowas von nichts zu tun. Du brauchst unter Umständen auch einen Lizenz, wenn du Videos mit eigener Musik und eigener Darstellung verbreitest.

 

"Handelt es sich um lineare, also zeitgleich ausgestrahlte Bewegtbildangebote, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind und im Rahmen eines Sendeplans verbreitet werden, dann sind sie wie Fernsehen zu behandeln und bedürfen einer Zulassung. " Es geht hier also um Live-Streams und keine Youtube-Videos. Die Auslegung des journalistisch-redaktionell kann auch von den Landesmedienanstalten recht weit gefasst werden. Es dürfte schon reichen, dass das Lets-Play kommentiert wird oder das eigene Übersetzungen oder Interpretationen gemacht werden. Der Sendeplan könnte auch recht grösszügig interpretiert werden. Der Zinni hatte wohl nur unregelmässig, dafür aber mehrmals im Monat gesendet. Wo hier die Abgrenzung erfolgen kann, muss sich wohl erst noch zeigen.

 

Dass du vom Rechtesystem bzw. Wirtschaftssystem keine Ahnung hast, zeigt ja ausdrücklich dein Beispiel mit den 200 Euro zu Weihnachten. Die Mehrwertsteuer besteuert den generierten Mehrwert bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Bei Schenkungen hat sie absolut nichts zu suchen. Wo ist denn hier ein Mehrwert generiert worden? Natürlich ist das ganze noch etwas komplexer, aber nicht immer wenn Geld den Besitzer wechselt, wird die MwSt fällig.

 

Bezüglich Urheberrecht gibt es übrigens auch Fälle, wo die Firmen nicht erst darauf schauen, ob du damit Geld verdienst, sondern die mahnen die direkt ab. Zum Teil ist es auch so, dass Firmen ihre Logos aktiv schützen müssen, um ihr Urheberrecht nicht zu verlieren. Und das kann man halt im kleinen oder im grossen Stil machen. Also erstmal nur anschreiben und informieren und bitten die Urheberrechtsverletzung zu unterlassen oder direkt via Anwalt anzumahnen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen zu lassen.

 

Den Rest deiner verworrenen Erklärungen lasse ich jetzt mal unkommentiert.

 

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