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IGNORIERT

AN ALLE STREAMER: Rundfunklizenz!


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Der Ton macht die Musik. Ich wäre jetzt auf Feldys Kommentar nicht eingegangen, aber Andre hat sich dem ja doch möglichst sachlich angenommen.

Ich muss ja auch zugeben, mich durch wbs verunsichert haben zu lassen; verstehe dieses geradezu reißerische Verunsichern von Streamern nicht, die Solmecke da veranstaltet hat. Im Nachgang betrachtet ist es ja erst einmal nicht sooo schlimm - dennoch interessant, da es eben einige (für mich) neue Fakten zu Tage befördert hat, die ich im Hinterkopf behalten werde, gerade in Bezug auf das verseNight-Format.

Alles in allem, reißerisch hin oder her, dennoch ein gewinnbringender Ausgangspunkt.

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Es geht ja nicht ums versteuern. Jeder der Einnahmen hat, muss diese versteuern, egal ob YT oder Twitch oder sonstwie.

Und die Aussage in deinem Link, dass bislang nur die Elite betroffen ist, stimmt seit Zinni nicht mehr.

Sicherlich sollte man sich nicht verrückt machen. Aber man sollte es auch nicht zu leichtfertig nehmen und sich genau überlegen, was man wie wo wann in welcher inhaltlichen Qualität streamt und ob es Sinn macht, nicht doch eine Lizenz zu beantragen. Diese "Leck-mich-mir-doch-egal"-Mentalität ist eigentlich genau das, was zu gegebener Zeit und Vorfall bei vielen dann zu "hab-ich-nicht-gewusst-böser-Staat"-Katzenjammer führt.

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Das schreibe ich doch! Hast du meinen Text gelesen? 

In deinem Link steht rudimentär gesehen nichts falsches. Aber zurücklehnen und so tun, als ob nichts gewesen sei, ist ein fragwürdiger Ansatz - meiner ist es nicht.

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du hast ja recht mit dem ersten punkt das hat nix mit der rundfunklizenz zu tun war geplapper,

das mit den 200 euro wär ja eine Schenkung!! das müsste man versteuern. Macht aber keiner. SORRY mein fehler nicht Mehrwertssteuer sondern Schenkungssteuer oder so in die Richtung. doch das müsstest du zahlen wenn du jemanden was schenkst! alles andere ist schwarz. ich glaub es sind 7% in die Richtung doch doch.

 

Wenn du ne Firma angemeldet hast kannst du die Mehrwertssteuer von den gekauften sachen  absetzen.

Also wenn ich ne Rundfunkgebühr von 800 euro Zahlen soll dann meld ich doch ne GmbH oder änliches an! oder nicht? 

und so kann ich mir massiv Geld zurück holen.  das meinte ich. 

 

Uhrheberrecht klar klar  und ja wer soll mich anzeigen? Cris Roberts weil ich sein Spiel streame ?  

Ich gebe dir da schon Recht, gut erklärt aber  das ganze wird doch erst interessant wenn auch Geld mit dem Stream verdient wird!! oder wenn du irgendwas gestohlen hast in Richtung musik.

 

ich würde auf den Brief vom Rundfunk Amt einfach nicht antworten. Wär mir zu blöd. 

 

Im Themen vermischen bist du auch nicht schlecht. 

 

 

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Lieber @Feldy leider ist das kein Müll sondern durchaus Möglich.

 

Wenn du als Musiker deine eigene Musik bei der Gema angemeldet hast, musst du für deine eigenen Song Gebühren zahlen wenn du sie im Netz veröffentlichst. (Youtube)

Noch schlimmer die könnten sogar gesperrt werden wegen Copyright Verstoß, denn du hast mit deiner Unterschrift auf dem Gema Vertrag viele Rechte abgeben was Veröffentlichung angeht.

Wenn du jetzt ein Konzert mit deiner Musik veranstaltest musst du Gema Gebühren zahlen obwohl höchstwahrscheinlich niemals einen Cent von der Gema bekommen wirst.

 

So nun zur Rundfunklizenz für die ist doch der Inhalt erstmal unerheblich sondern es geht darum ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.

1. der Beitrag ist live oder startet zu bestimmten Zeitpunkten (Sendeplan),

2. mindestens 500 Nutzer können das Angebot gleichzeitig wahrnehmen (technische Voraussetzung),

3. die Sendung ist journalistisch-redaktionell gestaltet,

4. und das Angebot steht regelmäßig bzw. dauerhaft zur Verfügung

 

Zugegeben es ist schon speziell aber durchaus möglich wenn du z.B. eine Wöchentliche Live Konzert Sendung machst wo du vor und nach deinem Gig noch ein paar andere Lieder auflegst hast schon alles erfüllt. Wöchentlich also regelmäßig und Live, das auflegen andere Stücke erfüllt schon journalistisch-redaktionell gestaltet, und 500 Nutzer sind im Internet immer möglich wenn du einen Streamingdienst benutzt. 

 

Ach und ist nicht böse gemeint aber kannst du mal deinen Schreibstil überdenken das der weniger agressiv klingt wäre toll.

Liebe Grüße

McClusky 

 

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Bzgl. Schenkungssteuer gibt es Freibeträge. Häng bei den 200 € nochmal zwei Nullen dran (bei StKl 3)
Siehe z.B. hier:
https://www.anwalt.org/schenkungssteuer/

Zwar andere Baustelle, aber man sollte sich mit einem Thema auch befassen, bevor man etwas postet

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Also das mit der Gema ist absolut richtig das einzige was man nicht verwechseln darf.  Die gema schützt an sich nicht deine Urheber rechte sondern es geht rein um die tantiemen  Verteilung also Radio Sender spielt es und und du bekommst ne Ausschüttung usw.....  

 

ich muss doch meine musik nicht bei der gema melden!

das stimmt einfach nicht was du sagst.  

 

ich meine das auch NUR  in bezug auf selber gemachte Videos und musik die ich ins you tube stelle. 

ohne labelcode kommste nicht im Radio :-) 

ich sprech die ganze zeit nur von Hobby was ja auch das HQ hier ist  und nicht von you tubern  twichern die am schluss 5000 monatlich mit dem ding machen.

aber  ich kanns hoch stellen auf einen meiner channel.

 

ich muss da gar nix an melden.

 

 

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Ich hab doch gar nicht geschrieben das man seine Musik bei der Gema anmelden muss.

Wenn das so rüberkommt macht das bloß nicht die Gema ist ein absoluter Scheißverein mit einer völlig undurchsichtigen Auszahlungspolitk.

Die Gema ist ein Verein der die Urheberrechte seine Mitglieder verwalltet und die Tantiemen einsammelt.

Man tritt also Rechte an seiner Musik ab, dass die einen vertreten können. 

 

Das die Vorgaben die im Rundfunkstaatsvertrag geregelt sind, für Hobbystreamer total unsinnig erscheinen und überhaupt nicht zeitgemäß sind ist mir auch klar.

Da wird es auch über kurz oder lang eine Anpassung geben wird die das verbessert ist zu wünschen.

Dennoch ist es im Moment nach geltendem Recht halt so das man sehr schnell eine Lizenz bräuchte.

Ob du dich jetzt bei der zuständigen Landesmedienanstalt informierst oder du einfach abwartest ob die sich überhaupt für dich interessieren bleibt doch jedem selbst überlassen.

Ich denke nicht das die allzu große Lust haben jeden kleinen Twitch in ein Lizenzverfahren zu zwingen ist nämlich ein Haufen bürokratischer Aufwand.

Aber wenn dich halt jemand meldet wie im Fall "Zinni" geschehen werden sie handeln deswegen schadet es auch nicht sich mit dem Thema zu beschäftigen.

 

 

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  • 2 Monate später...

Heute habe ich im Radio wieder mal einen Beitrag gehört der sich mit dem Thema Rundfunklizenz beschäftigt hat, dem Fall Drachenlord und Axel Springer Verlag bei dem eine Gerichtsverhandlung, bzw. die Hauptverhandlung noch aussteht.

Da ich mich beruflich hin und wieder mit Gesetzen rumärgern muss habe ich in dieser Angelegenheit etwas recherchiert.

 

Wer Rundfunk betreibt ist verpflichtet eine Lizenz zu beantragen. Nun was ist genau Rundfunk? Alles was Rundfunk und Telemedien betrifft steht im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien vom 31. August 1991. Rundfunk ist grundsätzlich Sache der Länder, deshalb ist es auch möglich das in Bayern ein Streamer angeschrieben wird wegen einer Lizenz und in NRW nicht. Um den Rundfunk in Deutschland gleich zu gestalten haben verschiedene Bundesländer den Rundfunkstaatsvertrag - RStV beschlossen.

Und wie bei vielen Gesetzen oder Verträgen liegt hier auch schon das erste Problem- 31 August 1991. 1991 gab es nur rudimentär Internet, geschweige Streamer. Demzufolge wird der Umgang mit dem Internet nicht erläutert oder behandelt und führt zum jetzigen Zeitpunkt zu allerlei Interpretationsspielraum.

Dennoch sollte jeder Streamer folgendes beachten und wissen. Wichtiges hebe ich jeweils hervor und schreibe Kommentare in Klammern.

 

§2 (1)RStV -Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang (Stream) bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans (feste Sendezeiten) unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

 

weiter im Vertrag wird noch erläutert was Rundfunkprogramm und Fernsehen ist, was hier aber keinen interessiert. wichtig ist aber noch

 

(3) Kein Rundfunk sind Angebote, die 1. jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden, 2. zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind, 3. ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, 4. nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind oder 5. aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt freigeschaltet werden.  

 

Man könnte meinen sich hier mit weniger als 500 Followern oder Abonnenten sicher zu wägen aber meiner Meinung nach steht eindeutig "zum Empfang angeboten" und das sind nun mal alle im Internet. Eins ist auch klar, wer nicht streamt betreibt keinen Rundfunk. Warum muss ich eine Lizenz beantragen?

 

§20 Zulassung

(1)  Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung. Unbeschadet der Bestimmungen der §§ 21 bis 39a richtet sich die Zulassung eines Veranstalters von bundesweit verbreitetem Rundfunk nach § 20a(da wird lediglich ausgeführt welche Personen Lizenzen beantragen dürfen); im Übrigen richtet sich die Zulassung nach Landesrecht. In der Zulassung für Veranstalter bundesweit verbreiteter Programme ist die Programmkategorie (Voll- oder Spartenprogramm) festzulegen. 

 

(2)  Wenn und soweit ein elektronischer Informations- und Kommunikationsdienst dem Rundfunk zuzuordnen ist, bedarf der Anbieter eines solchen Dienstes einer Zulassung. Stellt die zuständige Landesmedienanstalt fest, dass diese Voraussetzung vorliegt, muss der Anbieter, nachdem die Feststellung ihm bekannt gegeben ist, nach seiner Wahl unverzüglich einen Zulassungsantrag stellen oder innerhalb von drei Monaten den elektronischen Informations- und Kommunikationsdienst so anbieten, dass der Dienst nicht dem Rundfunk zuzuordnen ist. Anbieter von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten sind berechtigt, bei der zuständigen Landesmedienanstalt einen Antrag auf rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit zu stellen

 

zusammenfassend müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein

 

Streamen mit einem festen Sendeplan und man muss sein Rundfunk an mehr als 500 Personen zur Verfügung stellen.

 

Ich möchte niemanden belehren, lediglich für diese Thema sensibilisieren, den Ein oder Anderen dazu animieren sich zu informieren.

 

LG Sagittarius 

 

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