Zum Inhalt springen
IGNORIERT

Hauptuntersuchung (Tüv) Fristverlängerung


Empfohlene Beiträge

Aus beruflichen Gründen möchte ich euch informieren dass die Frist der Hauptuntersuchung, umgangssprachlich auch als Tüv bezeichnet, eine Fristverlängerung von 2 auf 4 Monate erhalten hat. Grundsätzlich ist eine Überziehung der HU-Frist nach Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO nicht gestattet. Das bedeutet wenn die Fälligkeit im März 2020 wäre, laut Plakette am Fahrzeug, HU Protokoll und Stempel in der Zulassung (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und man dem nicht nachkommt, erhält man am 1. April von Polizei und Ordnungsämtern einen Mangelschein. Dieser blieb in einer Frist von 2 Monaten für Verwarnungsgeld und Hauptuntersuchung (HU) folgenlos, bußgeldlos sozusagen. Erst im 3. Monat Juni wird ein Bußgeld der Behörden und ein erhöhtes Entgeld der Prüforganisationen fällig. 

Diese Frist wurde nun laut unserem Verkehrsminister A. Scheuer von 2 auf 4 Monate verlängert. Das bedeutet, wer jetzt im März mit der HU fällig ist und diese überzieht, muss erst im August mit Konsequenzen rechnen. Falls jemand in diesem Zeitraum einen Mangelschein erhält muss dem natürlich nachkommen aber ich gehe davon aus dass die Behörden und Polizei hier Nachsicht walten lassen. Wer die Möglichkeit hat seine HU fristgerecht durchführen zu lassen, sollte dies natürlich wahrnehmen.

Bei Fragen gerne per PN oder besser Abends im TS,

 

 

Quelle:https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/scheuer-tuev-fristen-werden-verlaengert-37651.html

ford-super-deluxe-8-v8-alte-rostige-auto-wrack-1947-klassische-geparkten-rost-verrostet-entsteint-ungepflegt-ungeliebt-ungepflegt-fur-nich.jpg

  • Like 2
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Sagittariusne, leider nicht. Ich bin seit der Geburt meine Kindes 2017 nur noch einmal Motorrad gefahren und das war zum TÜV und dann wieder in den Stall. Da steht die seit 2 Jahren weil ich auch keine Zeit hatte mal die Batterie zu tauschen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir gehts wie CoregaTab. Ich wollte dieses Frühjahr mein Motorrad auch verkaufen.

Steht nur rum. Nur Fahrt zum TüV und alle 2 Jahre neue Batterie kaufen... 

Verkauf kann ich wegen Corona jetzt auch knicken. Blöd... 

Spaßig wird es noch, da die Kiste bis zum 31.12. auf den neuen Halter zugelassen sein muss, wegen Umweltdingens.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb White Wolf:

Spaßig wird es noch, da die Kiste bis zum 31.12. auf den neuen Halter zugelassen sein muss, wegen Umweltdingens.

@White Wolfmir ist nicht bekannt das es so was gibt, vielleicht hast du was falsch verstanden. Du kannst mir gerne das Problem schildern und ich beantworte nach bestem Wissen auch per PN.

 

Wer sein Kraftrad nur selten nutzt und/oder Saisonkennzeichen hat dem empfehle ich zum Kauf eines Ladegerät mit Ladungserhaltungsfunktion. Kosten zwischen 50-100€ und erhöht die Lebensdauer der Batterie drastisch und man kann damit auch eine Pkw Batterie laden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt, da hatte ich vielleicht was falsch verstanden. Euro 5 gilt nur für Zulassung neuer Motorräder, und das schon 2020.  Sorry.

 

https://blog.bvdm.de/2019/12/16/euro-5-neuer-umweltstandard-fuer-motorraeder-2020/

 

Ich bin über diesen Satz gestolpert:

Für bestehende Moped- und Motorradmodelle, die vor dem 1. Januar 2020 typgenehmigt wurden, wird ab dem ersten Tag des Jahres 2021 Euro 5 vorgeschrieben. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@White Wolfin der Tat verwirrend aber, jeder Hersteller, z.B. BMW beantragt bei den entsprechenden technischen Diensten (TÜV, DEKRA) eine EG Typengenehmigung für seine Modellreihen. Diese (Euro 4 Norm) läuft irgendwann aus z.B. 01.01 2020. Alle Motorräder für die die Hersteller ab diesem Datum eine Typgenehmigung beantragen müssen die neue Euro 5 Norm erfüllen.

Jetzt gibt es Krafträder die vor dem 01.01.2020 mit Euro 4 typengenehmigt wurden aber noch nicht zugelassen, z.B. Lagerfahzeuge. Dieser Händler hat jetzt eine Übergangsfrist bis zum 31.12 2020 seine Fahrzeuge mit Euro 4 zuzulassen oder zu verkaufen denn, diese Fahrzeuge müssen wenn nicht zugelassen ab dem 01.01 2021 Euro 5 erfüllen um zugelassen zu werden. Da hilft dann nur eine Umrüstung auf Euro 5, bei denn Kosten kann man auch ein neues Motorrad kaufen, oder der Verkauf in nichteuropäischen Außland.

 

Alle Motorräder die vor dem 31.12.2019 zugelassen wurden bleiben unberührt b.z.w. ändert sich für die gar nichts.

Also ganz entspannt bleiben und Kraftrad abmelden.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oi da fällt mir ein, dass mein Moped glaub seit einem Jahr keinen Tüv hat und in der Garage angemeldet steht.... Bis jetzt kam noch keine Post.

Kann ich das denn so problemlos abmelden?

Habe mir darüber nie wirklich Gedanken gemacht. ICh fahre das Moped nicht also brauche ich auch keinen Tüv, werde ich ohne Tüv beim Fahren erwischt gibts zurecht ne Strafe.  :D 

Bearbeitet von RoboHackfeld
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe jetzt mal Batterie bestellt die ich vor der Nachtschicht abhole. Dann wird das Motorrad ordentlich geputzt usw. Termin gemacht und fahre die 2 km zum TÜV. 

Naja, Junior freut sich das Teil mit dem "Kärcher" einzuschäunen 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Sagittarius:

@RoboHackfeldkannst du ohne Probleme abmelden, falls du es wieder anmelden möchtest, einfach frisch Hauptuntersuchung machen lassen und damit wieder anmelden.

Okay das klingt natürlich super. Leider liest man hier und da, dass die Zulassungsstellen sowas dem Ordnungsamt oder sonst wem melden und die Strafe dann doch fällig wird. :huh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@RoboHackfeldkann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen da es Menschen gibt die aus gesundheitlichen Problemen Monate nicht fahren können. Man muss auf der Zulassungsbehörde auf Nachfrage eben den richtigen Satz parat haben.:tongue: man kann ja gestürzt sein und das Motorrad war paar Monate nicht fahrbereit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...