Ihr solltet euch mal diesen Beitrag von Christian Solmecke anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=_QL-pgSAK3U&fbclid=
Dabei ist das Thema mit "Der Zinni" der eigentliche Kernpunkt und viel spannender als der Fall "Drachenlord". "Der Zinni" ist nämlich ein (zum damaligen Zeitpunkt) Mini-Streamer mit gerade mal 30 Followern. Der ist von der Landesmedienanstalt abgemahnt und aufgefordert worden, eine Rundfunklizenz zu beantragen.
Ich habe mich mal umgehört, und tatsä
Ich guck das gerade....oder besser gesagt: ich quäle mich. Meine Herrn, ist der Gute anstrengend...
[edit]Im Prinzip erzählt er nicht viel spannendes. Dass jeder von uns ein Impressum benötigt - klar. Dass wir uns ans Telemediengesetz und damit Werberichtlinien und Jugendschutz halten müssen - check. Eine Sache ist dann aber doch hochinteressant; und zwar, dass er Solmecke widerspricht, in dem er sagt, dass der Antrag für eine Lizenz kein Hexenwerk darstellt, sondern es sich um 6 Sei