Musst nur folgendes berachten Brauche ich für meine Drohne eine Genehmigung? Zunächst die gute Nachricht: Einen "Drohnenführerschein" brauchen Sie nicht. Grundsätzlich darf jeder eine Drohne steuern, der Lust dazu hat. Luftfahrt-Regeln büffeln ist nicht erforderlich. Man muss sich also beispielsweise nicht merken, dass auch in der Luft derjenige Vorfahrt hat, der von rechts kommt - genau wie beim Autofahren, allerdings mit dem Zusatz, dass in der Luft immer der Beweglichere dem Unbeweglicheren ausweichen muss. Heißt: Der Heißluftballon kuscht vor dem Jumbojet. Nicht umgekehrt. Aber: Unter Umständen braucht man fürs Drohnenfliegen eine Genehmigung - eine sogenannte Aufstiegserlaubnis. Und das wird es kompliziert. Denn Drohne ist nicht gleich Drohne. Grundsätzlich braucht es für Geräte, die weniger als fünf Kilo wiegen, keine Erlaubnis. Vorausgesetzt, man verwendet die Drohne für "Sport und Freizeitgestaltung". Und da liegt das Problem. Denn die meisten Drohnen sind mittlerweile mit einer Kamera ausgerüstet. Deswegen fliegen diese Drohnen in einem rechtlichen Graubereich. Klar ist: Wer seine Drohnenfotos und -videos verkauft, nutzt sie gewerblich. Das ist immer genehmigungspflichtig. Das gilt natürlich auch für Journalisten. Elmar M. Giemulla, Luftrechtsexperte an der Technischen Universität Berlin, gibt aber Entwarnung: Wer mit seiner Drohne rein privat filmt und keine Persönlichkeitsrechte verletzt, kann man sich die Genehmigung sparen. Okay, alles über fünf Kilo braucht eine Genehmigung. War's das? Leider nein: Viele Städte haben Sonderregeln erlassen. In Berlin beispielsweise dürfen Drohnen nicht ohne Sondererlaubnis innerhalb des S-Bahnringes fliegen. In Naturschutzgebieten auch nicht. Grundsätzlich gilt: Alle Drohnen, die zwischen fünf und 25 Kilogramm wiegen, sind genehmigungspflichtig. Alles darüber hinaus ist komplett verboten. Betrunken darf man übrigens auch keine Drohne steigen lassen. Und höher als 100 Meter auch nicht. Was ist mit Drohnen, die von sich aus Ziele anfliegen? Die sind in Deutschland verboten. Wer eine Drohne fliegt, muss sie während des Fluges im Auge behalten können. Drohnen unterscheiden sich da rechtlich gesehen kaum von Modellflugzeugen. Hier wird sich etwas ändern müssen, denn genau diese Fähigkeit macht - neben der Kamera - den Reiz dieser Geräte aus. Technisch gesehen sind Drohnen, die sich per GPS selber steuern, längst Realität. Im Einsatz sind sie nicht. Ob Amazon oder die #link; http://www.stern.de/news2/aktuell/deutsche-post-testet-drohne-zur-paket-auslieferung-2076407.htmlDeutschePost# eines Tages Päckchen ausfliegen dürfen, ist unklar. Ich will auf der sicheren Seite sein. Wo bekomme ich die Aufstiegserlaubnis? Bei der Landesluftfahrtbehördn. Jedes Bundesland hat eine. Der Spaß ist allerdings nicht ganz billig. In Nordrhein-Westfahlen kostet die Erlaubnis für zwei Jahre beispielsweise happige 250 Euro. Die Erlaubnis für einen einzigen Flug immer noch 80 Euro. Darf ich mit meiner Drohne überall hinfliegen? Nein. Hier ein paar Beispiele, wohin die Drohne nicht fliegen darf: Über Menschen und Menschenansammlungen, Unglücksorte, Einsätze der Polizei, Gefängnisse, Kasernen, Kraftwerke und in die Nähe von Flughäfen. Daumenregel: Sobald einem irgendwelche Argumente einfallen, wieso der Überflug eines Gebietes verboten sein könnte, ist er das wahrscheinlich auch. Wer es genauer wissen will, kann die Details auf der Webseite des Verkehrsministeriums nachlesen. Was darf ich mit meiner Drohne filmen? Bäume. Und Kirchen. Und Tiere. Bei Menschen ist es komplizierter. Denn die gefilmten Personen haben das sogenannte "Recht am eigenen Bild" sowie das Recht auf Achtung ihrer Privatsphäre. Wird beispielsweise eine Menschenmenge auf einem Platz gefilmt, ist das kein Problem (außer man überfliegt die Menschenmenge direkt, das ist wiederum verboten). Denn diese Menschen füllen rein zufällig das Bild - stünde Mark statt Monika auf dem Platz, hätte es halt ihn erwischt. Ansonsten gilt: Was sich von der Straße aus nicht fotografieren lässt, darf die Drohne auch nicht filmen. Ein Rundflug hinter der Sichtschutzhecke des Nachbarn ist also verboten. Was passiert wenn meine Drohne abschmiert? Dann haftet der Drohnenpilot. Bei Flügen mit Genehmigung muss man sogar belegen, dass man angemessen versichert ist. Ist das alles nicht viel zu kompliziert? Ist es. Lobbyverbände fordern darum schon länger eine neue Regelungen. Doch die Bundesregierung hat bis jetzt nur zögerlich auf den Drohnenboom reagiert. Erst seit 2010 werden die Geräte im deutschen Luftrecht überhaupt erwähnt. Die EU will das jetzt ändern. Bis dahin existieren nur detaillierte europaweite Vorschriften für Geräte über 150 Kilo - viel zu groß und zu schwer für private Nutzer. Die Kommission will künftig einheitliche und umfangreiche Regeln für alle, unabhängig vom Gewicht. Im Jahr 2016 könnte es soweit sein