Aus beruflichen Gründen möchte ich euch informieren dass die Frist der Hauptuntersuchung, umgangssprachlich auch als Tüv bezeichnet, eine Fristverlängerung von 2 auf 4 Monate erhalten hat. Grundsätzlich ist eine Überziehung der HU-Frist nach Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO nicht gestattet. Das bedeutet wenn die Fälligkeit im März 2020 wäre, laut Plakette am Fahrzeug, HU Protokoll und Stempel in der Zulassung (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und man dem nicht nachkommt, erhält man am 1. April von Polizei und Ordnungsämtern einen Mangelschein. Dieser blieb in einer Frist von 2 Monaten für Verwarnungsgeld und Hauptuntersuchung (HU) folgenlos, bußgeldlos sozusagen. Erst im 3. Monat Juni wird ein Bußgeld der Behörden und ein erhöhtes Entgeld der Prüforganisationen fällig.
Diese Frist wurde nun laut unserem Verkehrsminister A. Scheuer von 2 auf 4 Monate verlängert. Das bedeutet, wer jetzt im März mit der HU fällig ist und diese überzieht, muss erst im August mit Konsequenzen rechnen. Falls jemand in diesem Zeitraum einen Mangelschein erhält muss dem natürlich nachkommen aber ich gehe davon aus dass die Behörden und Polizei hier Nachsicht walten lassen. Wer die Möglichkeit hat seine HU fristgerecht durchführen zu lassen, sollte dies natürlich wahrnehmen.
Bei Fragen gerne per PN oder besser Abends im TS,
Quelle:https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/scheuer-tuev-fristen-werden-verlaengert-37651.html