Lieber @Feldy leider ist das kein Müll sondern durchaus Möglich.
Wenn du als Musiker deine eigene Musik bei der Gema angemeldet hast, musst du für deine eigenen Song Gebühren zahlen wenn du sie im Netz veröffentlichst. (Youtube)
Noch schlimmer die könnten sogar gesperrt werden wegen Copyright Verstoß, denn du hast mit deiner Unterschrift auf dem Gema Vertrag viele Rechte abgeben was Veröffentlichung angeht.
Wenn du jetzt ein Konzert mit deiner Musik veranstaltest musst du Gema Gebühren zahlen obwohl höchstwahrscheinlich niemals einen Cent von der Gema bekommen wirst.
So nun zur Rundfunklizenz für die ist doch der Inhalt erstmal unerheblich sondern es geht darum ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
1. der Beitrag ist live oder startet zu bestimmten Zeitpunkten (Sendeplan),
2. mindestens 500 Nutzer können das Angebot gleichzeitig wahrnehmen (technische Voraussetzung),
3. die Sendung ist journalistisch-redaktionell gestaltet,
4. und das Angebot steht regelmäßig bzw. dauerhaft zur Verfügung
Zugegeben es ist schon speziell aber durchaus möglich wenn du z.B. eine Wöchentliche Live Konzert Sendung machst wo du vor und nach deinem Gig noch ein paar andere Lieder auflegst hast schon alles erfüllt. Wöchentlich also regelmäßig und Live, das auflegen andere Stücke erfüllt schon journalistisch-redaktionell gestaltet, und 500 Nutzer sind im Internet immer möglich wenn du einen Streamingdienst benutzt.
Ach und ist nicht böse gemeint aber kannst du mal deinen Schreibstil überdenken das der weniger agressiv klingt wäre toll.
Liebe Grüße
McClusky