@KaffeRausch Die Kriterien sind "älter als 3 Jahre", "mehr als 10 Millionen EUR Umsatz im Jahr" und "mehr als 5 Millionen Nutzer im Monat". hier ist natürlich die Dauer von 3 Jahren der Knackpunkt für die meisten Plattformen.
Dann gibt es noch Artikel 2 in dem geklärt wird was unter "online content sharing service provider" zu verstehen ist. Denn nur diese fallen unter den Artikel 13 (Article 13 Use of protected content by online content sharing service providers). Und das sind Plattformen, die hauptsächlich urheberrechtlich geschütztes Material hochladen und anbieten um Geld zu machen. (...whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes.). Da fallen zum Glück schon wieder einige weg. Jetzt könnte man noch denken, dass viele Plattformen gar kein Gewinn erzielen wollen, aber dann dürfte man wohl auf Youtube die Videos nicht monetarisieren, keine Werbung im Forum schalten und sonst irgendwas machen, das Geld einbringt. Und wenn es nur dazu gedacht ist, die Kosten abzudecken.
Hier beim Forum sehe ich aber beispielsweise schon den Hauptzweck des Hochladens von urheberrechtlich geschütztem Material nicht gegeben.