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IGNORIERT

CIG macht Mehrwertsteuer-Änderungs Ankündigung!


Twenty10

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Auf dem RSI Comm-Link wurde soeben bekannt gegeben, dass ab dem 1. Februar in Europa eine Mehrwertsteuer, abhänging vom jeweiligen Käufersland, erhoben wird!

 

https://robertsspaceindustries.com/comm-link/transmission/14433-VAT-Change-Announcement

 

Das ist die Horrormeldung!

 

 

...das gute daran:

Am 26. Januar wird es nochmals einen Sonderverkauf geben.

 

Gruß LSL2010

Bearbeitet von LSL_2010
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19% mehr tun wirklich weh - die Schiffchen sind ja ohnehin nicht gerade geschenkt und der neuerliche Eurokurs wird sicherlich auch bald berücksichtigt werden.

Wieso das auf einmal? Hat das Finanzamt Stunk gemacht? Wieso dann erst jetzt?

Ist das überhaupt Rechtens, deutsche Steuern auf virtuelle amerikanische Güter zu erheben? *kopfkratz*

 

€dit:

Ahja, hab's gelesen, warum erst jetzt...

Gibt es in Europa noch ein Land mit höheren Märchensteuern, als uns?

Bearbeitet von Luftwolf
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Gibt es in Europa noch ein Land mit höheren Märchensteuern, als uns?

 

  :woot:  fast alle anderen Länder haben eine höhere!

 

Edit: Wird ja mal wieder spannend, welche Schiffe schmelze ich für welche Schiffe ein und muss ich am Schluss  doch wieder die Kreditkarte ziehen    :wallbash:

 

Edit2: die Gamma kann weg und die RED auch, habe dann aber keinen Racer mehr :unsure:  verdammt am Schluss muss ich mir doch glatt noch Schiffe erspielen ;-)  

Bearbeitet von Fadre
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Grad in den Kommentaren gelesen: Italien hat wohl 22%...

 

Ich gehe mal davon aus, dass RSI uns preislich nicht entgegenkommen wird, um diesen Tritt irgendwie auszugleichen. Das wird sich also garantiert in den zukünftigen corwdfunding timelines zeigen - noch 1x explodiert sie, danach geht's steil bergab...

 

€dit:

Man kann diese Steuern nur schlecht vergleichen - im Prinzip müsste man dann noch die Lohnsteuern etc. mit einkalkulieren.

Trotzdem - wehtun wird's wohl jedem in EU...

Bearbeitet von Luftwolf
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Seid gegrüsst Sternenbürger,

 

Achtung: Dieses Update trifft nur auf die Backer, die in der EU leben zu. Wenn Du ausserhalb der EU lebst, dann sind keine Store Veränderungen zu vermelden.

 

Am 1.Februar 2015 wird Cloud Imperium Games in England den europäischen Vertrieb eröffnen, Roberts Space Industries International, Ltd. Weil Squadron 42 in Europa entwickelt wird, doch der Vertrieb stets in den USA war. Die gute Nachricht ist, dass wir so näher an unseren Kunden in Europa sind und imstande Community und Customer Service Operation einzurichten an den dedizierten Aussenstellen. Dazu kommt noch, dass wir dem fluktuierenden Währungskursproblem mit den Multinationalen Vertrieben entgegen kommen wollen.

 

Die Kehrseite von diesem Organisationswechsel am 1 Februar ist, dass wir Mehrwertsteuer erheben müssen auf alle Verkäufe (Beinhaltet auch die Digitalen Güter) die durch die Roberts Space Industries International Website getätigt werden (die wir auch in Kalifornien und Texas entrichten müssen). Ihr habt es sicher schon in der Presse gelesen, dass ab 2015 jeder Verkäufer die Gebühr erheben muss anhand der Höhe des Landes, in dem der Käufer lebt. Dies bedeutet, dass in den folgenden Tagen die Gebühren für europäische Backer nach oben gehen gemäss der Mehrwertsteuerrate des Herkunftslandes. Wir wissen, dass die europäischen Backer sich mit Mehrwertsteuer auskennen von anderen internationalen Online Einkäufen. Wir wünschten es gäbe eine Alternative mit den Gebühren, doch denken wir ist dies die beste Möglichkeit Star Citizen an Orten zu expandieren die sich bewährt haben als passionierte Space Sim Anhänger.

 

Wir Informieren euch heute, 2 Wochen bevor wir am 1 Februar den Wechsel betätigen, für den Fall dass Ihr darauf gewartet habt ein Schiff zu kaufen nach den Momentanen Raten. Nach mehreren Anfragen, werden wir eine Selektion von limitierten Schiffen und Schiffe der 2ten Welle während der Woche am 26 Januar, die Ihr eventuell verpasst habt nochmals anbieten bevor wir den Wechsel bei RSI vornehmen. Bitte schaut am 26 Januar hier nochmals für die Liste der vorhandenen Schiffe.

 

http://star-citizen-news-radio.de/2015/01/mehrwertsteuer-veraenderung-bei-cig-in-europa-ab-dem-1-februar-2015/

 

Bearbeitet von Semila
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@Semi - danke fürs Übersetzten. 

 

Ja, auf die Nachricht habe ich schon lange gewartet. Das Konstrukt der Spende war aus meiner Sicht auch nicht wirklich haltbar. Interessant ist dann aber für mich auch die rechtliche Neubewertung. Für einen Kauf bezahle ich Mehrwertssteuer. Damit erwerbe ich das Gut. Das erklärt für mich auch die hohe Rate an Saleaktionen der letzten Monate. Für CIG kommt das ja jetzt nicht aus heiterem Himmel. 

 

An dieser rechtlichen Neubewertung (Kauf statt Spende) seitens CIG, hängt aus meiner Sicht auch die Neufassung der Packages dran. Spätestens bei Auslieferung wären aus meiner Sicht nämlich Einfuhrsteuern auf die Gesamtsumme der alten Packages fällig geworden. Das zu beachten, könnte für die Interessant sein, die an den alten Packages festgehalten haben. Aus meiner Sicht unterliegen sie damit der Einfuhrumsatzsteuer und das dürfte Unabhängig vom Kaufzeitpunkt sein. Ich möchte da keine Gerüchte in die Welt setzen und bin weder Steuer - noch Zollexperte, aber aus meiner Logik dürfte das so sein. 

 

Ich hatte bei CIG nachgefragt und ihnen meine Sicht des Problems geschildert. Darauf haben sie mir nur geantwortet, dass sie sich des von mir geschilderten Problems bewusst sind und an einer Lösung arbeiten. Diese Lösung war aus meiner Sicht die Herauslösung der analogen Produkte aus den Packages. 

 

Zusammen mit dem Dollar / Euro Kurs wird das Spiel jetzt doch ganz schön teuer *sigh... :-(

Bearbeitet von Runan
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Abschnitt 3a.12. UStAE

Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen

Anwendungsbereich
(1) Eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung im Sinne des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 13 UStG ist eine Leistung, die über das Internet oder ein elektronisches Netz, einschließlich Netze zur Übermittlung digitaler Inhalte, erbracht wird und deren Erbringung auf Grund der Merkmale der sonstigen Leistung in hohem Maße auf Informationstechnologie angewiesen ist; d. h. die Leistung ist im Wesentlichen automatisiert, wird nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erbracht und wäre ohne Informationstechnologie nicht möglich (vgl. Artikel 7 sowie Anhang I der MwStVO). Der Ort der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen bestimmt sich nach § 3a Abs. 4 Satz 1 UStG , wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer (siehe Abschnitt 3a.1 Abs. 1 ) ist und er seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet hat (vgl. hierzu Abschnitt 3a.8 Nr. 1 ); hat der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet und wird die Leistung von einem Unternehmer erbracht, der im Drittlandsgebiet ansässig ist oder die Leistung tatsächlich von einer im Drittlandsgebiet ansässigen Betriebsstätte (vgl. Abschnitt 3a.1 Abs. 3 ) erbringt, bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 5 UStG .
(2) Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen umfassen im Wesentlichen:
  1. 1.
    Digitale Produkte, wie z. B. Software und zugehörige Änderungen oder Updates;
  2. 2.
    Dienste, die in elektronischen Netzen eine Präsenz zu geschäftlichen oder persönlichen Zwecken vermitteln oder unterstützen (z. B. Website, Webpage);
  3. 3.
    von einem Computer automatisch generierte Dienstleistungen über das Internet oder ein elektronisches Netz auf der Grundlage spezifischer Dateneingabe des Leistungsempfängers;
  4. 4.
    sonstige automatisierte Dienstleistungen, für deren Erbringung das Internet oder ein elektronisches Netz erforderlich ist (z. B. Dienstleistungen, die von Online-Markt-Anbietern erbracht und die z. B. über Provisionen und andere Entgelte für erfolgreiche Vermittlungen abgerechnet werden).
(3) Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen sind insbesondere:
  1. 1.
    Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen.
    Hierzu gehören z. B. die automatisierte Online-Fernwartung von Programmen, die Fernverwaltung von Systemen, das Online-Data-Warehousing (Datenspeicherung und -abruf auf elektronischem Weg), Online-Bereitstellung von Speicherplatz nach Bedarf;
  2. 2.
    Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung.
    Hierzu gehört z. B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Software (wie z. B. Beschaffungs- oder Buchhaltungsprogramme, Software zur Virusbekämpfung) und Updates, Bannerblocker (Software zur Unterdrückung der Anzeige von Webbannern), Herunterladen von Treibern (z. B. Software für Schnittstellen zwischen PC und Peripheriegeräten wie z. B. Drucker), automatisierte Online-Installation von Filtern auf Websites und automatisierte Online-Installation von Firewalls;
  3. 3.
    Bereitstellung von Bildern, wie z. B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Desktop-Gestaltungen oder von Fotos, Bildern und Bildschirmschonern;
  4. 4.
    Bereitstellung von Texten und Informationen.
    Hierzu gehören z. B. E-Books und andere elektronische Publikationen, Abonnements von Online-Zeitungen und Online-Zeitschriften, Web-Protokolle und Website-Statistiken, Online-Nachrichten, Online-Verkehrsinformationen und Online-Wetterberichte, Online-Informationen, die automatisch anhand spezifischer vom Leistungsempfänger eingegebener Daten etwa aus dem Rechts- und Finanzbereich generiert werden (z. B. regelmäßig aktualisierte Börsendaten), Werbung in elektronischen Netzen und Bereitstellung von Werbeplätzen (z. B. Bannerwerbung auf Websites und Webpages);
  5. 5.
    Bereitstellung von Datenbanken, wie z. B. die Benutzung von Suchmaschinen und Internetverzeichnissen;
  6. 6.
    Bereitstellung von Musik (z. B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Musik auf PC, Mobiltelefone usw. und die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Jingles, Ausschnitten, Klingeltönen und anderen Tönen);
  7. 7.
    Bereitstellung von Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen und Lotterien.
    Hierzu gehören z. B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Filmen und die Gewährung des Zugangs zu automatisierten Online-Spielen, die nur über das Internet oder ähnliche elektronische Netze laufen und bei denen die Spieler räumlich voneinander getrennt sind;
  8. 8.
    Bereitstellung von Sendungen und Veranstaltungen aus den Bereichen Politik, Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft und Unterhaltung.
    Hierzu gehört z. B. der Web-Rundfunk, der ausschließlich über das Internet oder ähnliche elektronische Netze verbreitet und nicht gleichzeitig auf herkömmlichen Weg ausgestrahlt wird;
  9. 9.
    Erbringung von Fernunterrichtsleistungen.
    Hierzu gehört z. B. der automatisierte Unterricht, der auf das Internet oder ähnliche elektronische Netze angewiesen ist, auch sog. virtuelle Klassenzimmer. Dazu gehören auch Arbeitsunterlagen, die vom Schüler online bearbeitet und anschließend ohne menschliches Eingreifen automatisch korrigiert werden;
  10. 10.
    Online-Versteigerungen (soweit es sich nicht bereits um Web-Hosting-Leistungen handelt) über automatisierte Datenbanken und mit Dateneingabe durch den Leistungsempfänger, die kein oder nur wenig menschliches Eingreifen erfordern (z. B. Online-Marktplatz, Online-Einkaufsportal);
  11. 11.
    Internet-Service-Pakete, die mehr als nur die Gewährung des Zugangs zum Internet ermöglichen und weitere Elemente umfassen (z. B. Nachrichten, Wetterbericht, Reiseinformationen, Spielforen, Web-Hosting, Zugang zu Chatlines usw.).
(4) Von den auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen sind die Leistungen zu unterscheiden, bei denen es sich um Lieferungen oder um andere sonstige Leistungen im Sinne des § 3a UStG handelt.
(5) Insbesondere in den folgenden Fällen handelt es sich um Lieferungen, so dass keine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen vorliegen:
  1. 1.
    Lieferungen von Gegenständen nach elektronischer Bestellung und Auftragsbearbeitung;
  2. 2.
    Lieferungen von CD-ROM, Disketten und ähnlichen körperlichen Datenträgern;
  3. 3.
    Lieferungen von Druckerzeugnissen wie Büchern, Newsletter, Zeitungen und Zeitschriften;
  4. 4.
    Lieferungen von CD, Audiokassetten, Videokassetten und DVD;
  5. 5.
    Lieferungen von Spielen auf CD-ROM.
(6) In den folgenden Fällen handelt es sich um andere als auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 13 UStG , d. h. Dienstleistungen, die zum wesentlichen Teil durch Menschen erbracht werden, wobei das Internet oder ein elektronisches Netz nur als Kommunikationsmittel dient:
  1. 1.
    Data-Warehousing - offline -. Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 1 oder 2 UStG .
  2. 2.
    Versteigerungen herkömmlicher Art, bei denen Menschen direkt tätig werden, unabhängig davon, wie die Gebote abgegeben werden - z. B. persönlich, per Internet oder per Telefon -. Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 1 oder 2 UStG .
  3. 3.
    Fernunterricht, z. B. per Post. Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 2 oder 3 Nr. 3 Buchstabe a UStG .
  4. 4.
    Reparatur von EDV-Ausrüstung. Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 2 oder 3 Nr. 3 Buchstabe c UStG (vgl. Abschnitt 3a.6 Abs. 10 und 11 ).
  5. 5.
    Zeitungs-, Plakat- und Fernsehwerbung ( § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 UStG ; vgl. Abschnitt 3a.9 Abs. 3 bis 5 ). Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 1 , 2 oder 4 Satz 1 UStG .
  6. 6.
    Beratungsleistungen von Rechtsanwälten und Finanzberatern usw. per E-Mail ( § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 UStG ; vgl. Abschnitt 3a.9 Abs. 9 bis 13 ). Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 1 , 2 oder 4 Satz 1 UStG .
  7. 7.
    Anpassung von Software an die besonderen Bedürfnisse des Abnehmers ( § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 UStG , vgl. Abschnitt 3a.9 Abs. 13 ). Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 1 , 2 oder 4 Satz 1 UStG .
  8. 8.
    Internettelefonie ( § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 11 UStG ). Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 1 , 2 oder 4 Satz 1 UStG .
  9. 9.
    Kommunikation, wie z. B. E-Mail ( § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 11 UStG ). Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 1 , 2 oder 4 Satz 1 UStG .
  10. 10.
    Telefon-Helpdesks ( § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 11 UStG ). Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 1 , 2 oder 4 Satz 1 UStG .
  11. 11.
    Videofonie, d. h. Telefonie mit Video-Komponente ( § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 11 UStG ). Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 1 , 2 oder 4 Satz 1 UStG .
  12. 12.
    Zugang zum Internet und World Wide Web ( § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 11 UStG ). Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 1 , 2 oder 4 Satz 1 UStG .
  13. 13.
    Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz bei gleichzeitiger Übertragung der Sendung auf herkömmlichem Weg ( § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 12 UStG , vgl. Abschnitt 3a.11 ).
Der Leistungsort richtet sich nach § 3a Abs. 1 , 2 oder 4 Satz 1 UStG .
Besteuerungsverfahren und Aufzeichnungspflichten
(7)Zum Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen ( § 3a Abs. 5 UStG ), vgl. Abschnitt 3a.16 Abs. 8 bis 14 .
(8) Der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat über die im Rahmen der Regelung nach § 18 Abs. 4c und 4d UStG getätigten Umsätze Aufzeichnungen mit ausreichenden Angaben zu führen. Diese Aufzeichnungen sind dem BZSt auf Anfrage auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen ( § 22 Abs. 1 Satz 4 UStG ). Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre ( § 147 Abs. 3 AO ).

 

Da blickt doch keine Sau durch...

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trifft auf das zu was ich schon immer meinte: wir spenden schon lange nicht mehr, sondern wir kaufen digitale güter die cig anbietet unter dem deckmäntelchen des spendens.

notfalls muss man eben das schiff von einen spender abkaufen wo es keine mwst erhoben wird.

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Hab mich schon gefragt, wieso ich beim Keyshop meines Vertrauens plötzlich 19% mehr für den Key zahlen soll solange ich auswähle das ich in Dtld. wohne... Gott sei Dank bin ich kein EU-Bürger *hust* xD

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Schiffchen auf dem Graumarkt werden vermutlich jetzt auch deutlich teurer werden, nachdem die Nachfrage ja geradezu explodieren dürfte.

Und da stellt sich mir natürlich auch die Frage, ob DA dann auch nochmal separat Märchensteuern fällig werden, quasi wie bei einer "Einfuhr".

 

Hm. Das Ganze wäre zu Umgehen gewesen, hätte nicht CiG die EU Filialen aufgemacht, sondern eine der Partnerfirmen, die nicht direkt CiG unterstehen, oder?

In dem Fall war es ein gewaltiger FAIL.

 

Und da stellt sich mir jetzt natürlich die Frage, was generell mit Abogebühren von OnlineSpielen ist. Immerhin wird eine Dienstleistung angeboten. Selbst bei "free2play" wären die Zusatzinhalte ja auch digitale Items. OK - diese leben nur solange die Server überhaupt an sind, aber daran dürfte sich ja kein Finanzbeamter stören.

Was ist mit Pledges, für die wir noch (lange) keine Gegenleistung erhalten werden? Z.B. Schiffchen, die erst im PU fertiggestellt werden?

Sollte CiG vorher dichtmachen (Gott bewahre), bekommen wir dann unsere Steuern zurück?

 

Ist Kickstarter damit nicht generell gef***?  Immerhin ist ja mit "Spenden" auch irgendeine Art von Vergünstigung zum Zeitpunkt des Releases verbunden...

 

 

Naja, alles in allem nur ein weiterer Fakt, dass das wie Toilettenpapier gedruckte Geld auch irgendwo wieder reingeholt werden muss...

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Blöde Geschichte ... aber irgendwie war es abzusehen. Hoffe der Sale spült nochmal ordentlich Geld in Mr. Roberts Projekt. Schade, das Mining-Schiff hätte mich noch interessiert, aber auf 19% MEHRWERT (ich hasse dieses Wort) habe ich ehrlich keine Lust. Für ein normales Spiel zahle ich 60 - 70 EUR und dann natürlich mit entsprechender Steuer, Mr. Roberts Projekt habe ich bereits mit einigen 100 EUR unterstützt und sehe es eher als Investment ... ich meine, bei welchen Investments muss man bei Einzahlung 19% Steuer zahlen, überlicherweise werden doch nur daraus entstehende Gewinne besteuert, was hier ja nicht zu erwarten ist. Aber gut, ich will da gar nicht tiefer einsteigen, es ist dann zukünftig so und fertig.

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Tja, und nun? Eigentlich wollte ich aus meiner SH irgendwann eine Bulldog machen (falls mir das Design zusagt) und aus meiner Aquila eine Phoenix und dann noch die Avenger Varianten :-(

Überall 19% drauf? Ich weiß nicht, irgendwo ist mal gut.

Vermutlich wird man das ganze auch nicht umgehen können über die Schweiz.

Bezweifel zumindest dass unsere Schweizer Citizens die Pakete günstiger kaufen und giften können.

 

Bisher habe ich alles als Spende gesehen und wollte mit dem Geld die Entwicklung unterstützen, jetzt aber zusätzlich immer 19% für nix?

Schlechte Nachrichten trifft es nicht mal ansatzweise. Hatte mich auch an Chelsea und Alexis gewöhnt, die werden meine Tickets nun wohl auch nicht mehr beantworten...

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naja, wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Steuern nicht auf bereits im Spiel befindliches Geld erhoben.

D.H. wenn ihr im Januar noch Geld in Schiffe "anlegt", könntet ihr sie einschmelzen und dann irgendwann sowas wie die Orion dafür kaufen.

 

Nachteil ist natürlich, dass man alle zukünftige Ausgaben quasi schon im Januar tätigen müsste - ohne zu wissen, wieviel genau es eigentlich am Ende kosten wird...

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Dann braucht man für zukünftige Einkäufe wohl einen zweiten Account über eine amerikanische IP... :whistling:

 

Nur frage ich mich, waren da vorher keine Steuern drauf? Zahlen die Amis keine VAT für Online-Käufe?

Bearbeitet von Rhaven
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mache mir da keinen kopf, hab letztens meine avast ID verlängert indem ich mir auf der amerikanischen seite n key gekauft habe (billiger und so) als ich dann meine daten angegeben habe stieg der kaufpreis um 19% - warum nur :whistling:  aber gut das ich aus Uganda komme und es dort keine MwSt gibt ^^

 

zur not 2. acc. machen und dann über proxy aus dem gewünschten land kaufen wo es keine steuern obendrauf gibt

 

mfg

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naja, wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Steuern nicht auf bereits im Spiel befindliches Geld erhoben.

D.H. wenn ihr im Januar noch Geld in Schiffe "anlegt", könntet ihr sie einschmelzen und dann irgendwann sowas wie die Orion dafür kaufen.

 

Nachteil ist natürlich, dass man alle zukünftige Ausgaben quasi schon im Januar tätigen müsste - ohne zu wissen, wieviel genau es eigentlich am Ende kosten wird...

 

Darum warte ich jetzt auf den 26. Januar, da wird es ja noch einmal einen Spezialverkauf geben. Dann werde ich mir wohl den Kopf zerbrechen, wie meine Flotte im Spiel aufgestellt sein wird und entsprechend einschmelzen und kaufen. Auch werde ich die größeren Pötte wie die Carrack einschmelzen, um sie mir im Spiel zu erwirtschaften.

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